DKG zur neuen Testverordnung
Untaugliche Testverordnung muss sofort zurückgenommen werden
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt scharfe Kritik an der neuen Testverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „Breit angelegte Tests waren und sind ein wirksames Mittel, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Pandemie einzudämmen. Mit der neuen Testverordnung hat Bundesminister Lauterbach aber ein bürokratisches Konstrukt geschaffen, das sich negativ auf das Infektionsgeschehen auswirken kann und dem anzusehen ist, dass im Vorfeld mit keinem der betroffenen Verbände geredet wurde. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits abgesagt haben, die Testverordnung umzusetzen, zeigt, wie untauglich diese ist.
Es ist völlig illusorisch, dass Anbieter von Tests künftig prüfen, ob die Testpersonen tatsächlich eine Familienfeier besuchen wollen, Angehörige von Risikogruppen sind, Symptome aufweisen oder anlasslos getestet werden wollen und entsprechend differenziert abrechnen und Kosten erheben. Gerade für die Krankenhäuser ist es aber wichtig, dass sich Besucherinnen und Besucher unbürokratisch und ohne Kostenhürden testen lassen. Im Ergebnis werden wir weniger seriöse Teststellen zum Beispiel in Arztpraxen und Apotheken mit geschultem Fachpersonal haben, da diese die Bürokratie nicht mehr stemmen werden können. Auf der anderen Seite werden sich betrügerische Anbieter durch noch mehr Formulare kaum davon abhalten lassen, diese weiterhin zu fälschen und sich aus den Töpfen der Steuerzahler zu bedienen.
Gesundheitsminister Lauterbach muss diese Testverordnung sofort zurücknehmen. Er muss dafür sorgen, dass sich die Menschen darauf verlassen können, in seriösen Teststellen fachgerecht und mit geeigneten Kits getestet zu werden. Statt die Testmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, muss er Mechanismen entwickeln, die Missbrauch und Betrug verhindern. Das erreicht man mit besseren Kontrollen von Teststellen und Abrechnungen und mit weniger Anreizen, sich in dem System zu bedienen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.