DKG zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention
Gesetz muss noch nachgebessert werden
Die Ampel-Koalition hat mit den Vorschlägen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser und zur einrichtungsbezogenen Impflicht einen Gesetzentwurf mit Licht und Schatten vorgestellt. Die Krankenhäuser begrüßen ausdrücklich die zeitnahe Einführung einer einrichtungsbezogenen Impflicht. Allerdings besteht Nachbesserungsbedarf. „Wir brauchen die Einbeziehung auch der ambulanten Pflegedienste nach SGB V, um die Patienten zu schützen und zugleich Abwanderungen Ungeimpfter in diesen Bereich zu verhindern. Zudem bedarf es arbeitsrechtlicher Klarheit über Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Impfung“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.
Unvollständig bleiben auch Konzepte zur wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken in der Pandemie. „Wir begrüßen die Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen ausdrücklich. Damit wird eine Regelung wieder aufgenommen, die sich bis zum Juli 2020 bereits bewährt hat. Es ist für uns aber nicht nachvollziehbar, dass die Ausgleichszahlungen, die die Liquidität der Krankenhäuser sichern sollen, nur für somatische Kliniken und dann auch noch für einen extrem begrenzten Zeitraum vorgesehen ist. Die Gelder müssen rückwirkend spätestens ab dem 1. November 2021 ausgezahlt werden. Die Pandemie wird nicht an Silvester zu Ende sein. Die vorgesehene Befristung zum Jahresende bildet deshalb die reale Lage nicht ab. Dass nur somatische Kliniken mit Notfallstufe die Ausgleichszahlungen erhalten, basiert auf der falschen Annahme, dass nur diese Krankenhäuser durch Corona belastet wären. Allerdings verzeichnen auch die Psychiatrien und andere Fachkliniken deutliche Fall- und damit Erlösrückgänge, verbunden mit gestiegenen Kosten für den Infektionsschutz“, so Gerald Gaß.
Die Kliniken begrüßen ausdrücklich die Anpassungen bei den Testvorgaben für geimpfte Mitarbeiter, schlagen aber auch weitere Erleichterungen für Beschäftigte mit Boosterimpfung vor.
Jenseits dieses Gesetzesvorhabens muss die Politik die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Gesamtjahr 2022 zur Kenntnis nehmen. Es braucht dringend einen vollständigen Erlösausgleich. Es ist daher dringend erforderlich, den Ganzjahreserlösausgleich 2021 nachzubessern. „Die Regelung stammt aus dem April 2021. Damals war nicht absehbar, dass sich die Corona-Pandemie im Herbst und Winter 2021 im Vergleich zum Vorjahr sogar verschärfen würde. Zudem benötigen die Krankenhäuser eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes. Die starre Haltung der Krankenkassen hat dazu geführt, dass bislang kaum die Hälfte der Krankenhäuser ein Pflegebudget für 2020 vereinbaren konnte, für 2021 gibt es sogar nur vereinzelte Budgets. In der Folge können viele Krankenhäuser ihre tatsächlichen Pflegekosten einschließlich der Lohnentwicklung nicht vollständig refinanzieren. Der Pflegeentgeltwert muss deshalb umgehend erhöht werden“, so Gaß.
Zudem erwarten die Kliniken klare Perspektiven über das Jahresende hinaus: Der Ganzjahreserlösausgleich für das Jahr 2022 muss zeitnah eingeführt und der Corona-Mehrkostenzuschlag fortgeführt werden. Nicht zuletzt: Die Beschäftigten müssen so schnell wie möglich von weiteren Dokumentationspflichten entlastet werden. In Zeiten, in denen jede Pflegerin und jeder Pfleger dringend am Patientenbett gebraucht werden, ist nicht mehr vermittelbar, dass diese hochqualifizierten Fachkräfte mehrere Stunden ihres Arbeitstags mit oftmals überflüssigen Bürokratiearbeiten verbringen müssen. Sie von diesen Tätigkeiten zu entlasten, würde die Versorgungssituation spürbar verbessern.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.