Scheintransparenz ohne Aussagekraft
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf seiner Internetseite den ermittelten Pflegepersonalquotienten pro Krankenhaus veröffentlicht.
„Dieses Instrument ist intransparent und nicht geeignet. Die Veröffentlichung schafft keine Transparenz, vielmehr verzerrt sie und verursacht falsche Interpretationen“, fasste Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bewertung der Krankenhäuser zusammen. „Das InEK selbst schränkt die Aussagekraft der eigenen Auswertung ein. Doch gerade nach einem Pandemiejahr wie 2020 ist die nun vorgenommene Veröffentlichung verzerrend und kontraproduktiv. Neben den grundsätzlichen Kritikpunkten an dem Verfahren nehmen die Corona-Besonderheiten dem Pflegepersonalquotienten jede Aussagekraft. Die Verzerrungen durch Fallzahlreduzierung und Behandlungen von Covid-Patienten sind immens. Das lässt sich auch durch statistische Verfahren nicht valide bereinigen. Diese Veröffentlichung hätte daher unterbleiben müssen, wie wir es beim Bundesgesundheitsministerium eingefordert haben“, erklärte Gaß.
Der Pflegepersonalquotient wurde im vergangenen Jahr erstmals ermittelt. Er soll das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der Pflege zum Pflegeaufwand für jeden Standort eines Krankenhauses berechnen. Der Pflegeaufwand wird mittels des sogenannten „Pflegelastkatalogs“ berechnet. Dieser Katalog wird vom InEK anhand der in die Fallkosten einkalkulierten Pflegepersonalkosten erstellt. „Neben den Besonderheiten durch Corona gibt es grundsätzliche Probleme. Das Berechnungsverfahren ist ein vollkommen intransparenter Prozess, den wir mehrmals angemahnt haben. Leider gibt es nach wie vor kein Korrektur- oder Widerspruchsverfahren. Die Methodik ist zudem längst überholt. Die Pflegepersonalkosten laufen nicht mehr über die Fallpauschalen, sondern werden unabhängig davon anhand nachgewiesener Kosten finanziert. Der Pflegepersonalquotient entbehrt daher jeglicher Grundlage zur Bewertung einer angemessenen Pflegepersonalausstattung von Krankenhäusern. Kein Krankenhaus ist in der Lage, aus diesem Wert Handlungsalternativen abzuleiten“, erläuterte Gaß.
Krankenhäusern würden zusätzlich zu den Pflegepersonaluntergrenzen anhand einer willkürlich gezogenen Untergrenze Strafzahlungen aufgebürdet, weil sie Pflegepersonal nicht beschäftigen, welches sie über das Pflegebudget auch gar nicht finanziert bekommen. Deshalb lehnen die Krankenhäuser den Pflegepersonalquotienten in Gänze ab.
„Der Pflegepersonalquotient ist genau wie die Pflegepersonaluntergrenzen ein Instrument einer nicht mehr nachvollziehbaren Überreglementierung und Bürokratisierung des Pflegepersonaleinsatzes im Krankenhaus. Diese Strategie geht am Ziel vorbei. Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und ver.di mit dem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) ein Konzept vorgelegt, das umsetzbar und am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patienten orientiert ist. Es muss endlich umgesetzt werden“, so Dr. Gaß abschließend.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.