BSI aktualisiert Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste in der neuen Version 2.0 veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung wurde insbesondere an den neuen Kriterienkatalog Cloud Computing (C5:2020) sowie das aktuelle IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2021) angepasst.
Im neuen Mindeststandard sind erstmals zwei Publikationen in einer Veröffentlichung zusammengefasst: Neben dem Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste gab es bislang einen weiteren Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste. Dieser befasste sich mit dem Sonderfall, dass eine Behörde einen Cloud-Dienst nutzt, aber kein eigenes Vertragsverhältnis mit einem Diensteanbieter besteht, beispielsweise im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Dritten. In der Version 2.0 wurde dieses Thema in einem eigenen Kapitel integriert, sodass es nun einen Mindeststandard für beide Nutzungsszenarien gibt.
Der neue Mindeststandard inklusive weiterer Änderungen sowie die aktualisierte Referenztabelle stehen ab sofort zur Verfügung.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik