Bürgeridentifikationsnummer – Registermodernisierungsgesetz verkündet
06.04.2021 – Heute wurde das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) verkündet.
Durch das Registermodernisierungsgesetz können Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zugeordnet werden. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann nun stufenweise beginnen, um die ID-Nummer für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten
Mit dem Registermodernisierungsgesetz kann die Bundesregierung das „Once-Only“-Prinzip verwirklichen. Bereits in Registern gespeicherte Angaben und Nachweise müssen dann nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden. Zudem wird die Qualität der Registerdaten nachhaltig gesteigert.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat