EU4Health-Gesundheitsprogramm für 2021-2027
Der deutsche Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielten heute eine vorläufige Einigung bezüglich des EU4Health-Gesundheitsprogramms für den Zeitraum 2021-2027. Mit einem Haushalt von 5,1 Milliarden Euro stellt das neue, gestärkte Programm eine solide Basis für das Handeln der EU im Gesundheitsbereich auf der Grundlage der aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren dar. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger der EU immer noch von den Auswirkungen einer großen Bedrohung für die Gesundheit und dem daraus resultierenden menschlichen Leid sowie den sozialen und wirtschaftlichen Folgen betroffen sind.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Europäische Kommission stellte ihren Vorschlag für ein EU4Health-Programm (2021-2027) im Mai 2020 vor. Darauf folgten die Verabschiedung der Ratsposition im Oktober und der Beginn der Verhandlungen mit dem Parlament im November 2020. Die vorläufige Vereinbarung wird nun den ständigen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Verordnung zur Einführung des EU4Health-Programms für den Zeitraum 2021-2027 wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 verabschiedet.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit