Pflegepersonalbemessungsinstrument baldmöglichst einführen
DKG ZUR DEBATTE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Die DKG begrüßt den Antrag der Fraktion Die Linke, das von DKG, Pflegerat und Verdi entwickelte Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 schon zum 1. Januar des kommenden Jahres einzuführen. „Wir sehen gerade in der Zeit der Pandemie, wie wichtig das Personal in den Kliniken ist. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, und dazu müssen auch politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, so dass Pflegekräfte gern und gut in Krankenhäusern arbeiten. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung den gemeinsamen Vorschlag der drei Partner alsbald befürwortet und gesetzlich umsetzt“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.
„Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte der DKG-Präsident. Nach der Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments kann auf die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden, da dann ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.
Das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 stellt eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So wurden nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege. Es ist zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. vom 12.03.2020