Wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform aus einem Guss
Anlässlich des heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ausdrücklich die darin von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „Die verbesserte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene wird das Herzstück der von der Bundesregierung geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung sein....