Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser
Berlin, 29. Oktober 2020 – Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung enthält Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser, die für die Krankenhäuser in Deutschland eine Provokation darstellen. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen. „Damit wird der Organisation der niedergelassenen...