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DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit ist die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform gegangen. Wohnortnahe ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen zukünftig ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung wohnortnah ermöglichen. Die Vereinbarung folgt dabei weitgehend den Überlegungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Der...

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