Bundesregierung muss die besondere Betroffenheit der Kliniken in der Krise erkennen und handeln
DKG zu Energiepreisbremse und Härtefallfonds für die Krankenhäuser
In diesem Jahr sind die gesetzlich fixierten Preise, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können um 2,3 Prozent gestiegen, und das bei einer Inflationsrate von rund 10 Prozent. Im kommenden Jahr beläuft sich die festgelegte Preissteigerung auf 4,3 Prozent bei einer prognostizierten Inflation von über 8 Prozent. Dadurch entsteht eine Erlös-Kosten-Lücke von deutlich über 15 Milliarden Euro in diesem Zweijahres-Zeitraum bei den Krankenhäusern als Folge der nicht refinanzierten Kostensteigerungen.
„Die besondere Betroffenheit der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Unternehmen liegt darin begründet, dass der Staat den kompletten Handlungsrahmen starr definiert hat. Der Staat legt die Preise fest, er definiert exakt, wieviel Personal wir vorhalten müssen und er verpflichtet uns, wann und wie wir unsere Versorgungsangebote erbringen müssen. Wir können nicht einfach Teile des Medizinbetriebs stilllegen und die Patientenbehandlung zeitweise einstellen, um Kosten zu sparen. Deshalb muss die Politik auch die Preise an die gestiegenen Kosten anpassen, sonst wird es eine ganze Reihe von Krankenhäusern bald nicht mehr geben“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.
Der Bundesgesundheitsminister hat völlig Recht, wenn er als Ziel formuliert: „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.“ Die DKG nimmt deshalb den Beschluss des Kabinetts zur Umsetzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die darin enthaltenen Regelungen zum Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten für die Krankenhäuser als ersten Schritt der angekündigten Hilfen der Bundesregierung wahr.
„Die allgemeinen Voraussetzungen für alle Hilfszahlungen aus dem WSF sehen vor, dass Unterstützungsleistungen in diesem Rahmen nur für die energiepreisbedingten besonderen Belastungen der Krankenhäuser möglich sind. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, gleichzeitig muss aber der Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung insgesamt erkennen, dass damit ein wesentlicher Teil der krisenbedingten Mehrkosten der Krankenhäuser nicht refinanziert wird und die sich aufbauende Insolvenzwelle so nicht aufgehalten werden kann“, erklärt Gaß.
Die DKG kritisiert die fehlende Klarheit zu den angekündigten Finanzhilfen für die deutschen Krankenhäuser. Auch der vorliegende Kabinettsbeschluss zu den verschiedenen Gesetzentwürfen zur Energiepreisbremse sichert nicht, dass die angekündigten Finanzhilfen tatsächlich in der erforderlichen Form und kurzfristig wirksam bei den Krankenhäusern ankommen. So sind an die Auszahlung der 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen, die nicht über die Preisbremsen abgefangen werden, aufwändige Nachweisverfahren geknüpft.
Nach dem Gesetzentwurf soll nur ein kleiner Teil, nämlich 1,5 der 6 Milliarden Euro, kurzfristig als pauschale Hilfszahlungen an die Krankenhäuser fließen. 4,5 Milliarden Euro sollen, wenn überhaupt, erst auf Einzelnachweis und bis ins Jahr 2024 hinein zur Auszahlung kommen.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Krankenhäusern den Großteil der Hilfszahlungen schnell und pauschal zuzuweisen und dann jeweils nach den geprüften Jahresabschlüssen einen Spitzausgleich entsprechend der konkreten Energiekosten vorzunehmen“, betont Gaß. Die Krankenhäuser müssten ansonsten mit hohen Finanzbeträgen in die Vorleistung gehen, die ihnen aktuell nicht zur Verfügung stehen.
Über die vorgesehenen Hilfen für die Energiepreisbelastung hinaus muss auch das Problem der ungedeckten sonstigen Kostensteigerungen gelöst werden. „Da sich die Bundesregierung offensichtlich aus rechtlichen Erwägungen nicht imstande sieht, neben dem Energiekostenausgleich auch den dringend erforderlichen Inflationsausgleich aus dem Finanzvolumen des WSF zu leisten, muss ein anderer Weg gefunden werden. Unser Vorschlag dazu ist klar und eindeutig. Der Inflationsausgleich muss im regulären System der Krankenhausfinanzierung abgebildet werden. Es ist die Verantwortung der Bundesregierung, dazu die gesetzlichen Regelungen zu treffen. Ohne eine verlässliche finanzielle Perspektive wird die Insolvenzgefahr bei den Krankenhausunternehmen nicht gebannt werden. Krankenhäuser können sich nicht von Hilfspaket zu Hilfspaket schleppen, sie brauchen Planungssicherheit“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.