Krankenhäuser erwarten Nachbesserungen beim Pflegepersonalbemessungsinstrument
DKG zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesregierung nun bereit ist, ein Pflegepersonalbemessungsinstrument einzuführen und damit einen Schritt festzulegen, um mittelbar die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern. Deutscher Pflegerat, ver.di und DKG haben das Instrument gemeinsam entwickelt und bereits Anfang 2020 dem damaligen Gesundheitsminister Spahn vorgelegt.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf rückt die Umsetzung einer am tatsächlichen Patientenbedarf orientierten Personalbedarfsbemessung nach mehr als zwei Jahren nun in greifbare Nähe. Allerdings lässt der Entwurf noch einige Fragen offen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 werden nur indirekt benannt, und der Intensivbereich bleibt unbeachtet. Das führt zu einem Flickenteppich an Regelungen, auch weil Pflegepersonaluntergrenzen und Personalquotienten bestehen bleiben und Krankenhäuser, die Personalvorgaben tarifvertraglich vereinbart haben, von den Vorgaben ausgenommen werden können. Das Nebeneinander von verschiedenen Dokumentations- und Sanktionsregelungen kann zu weiter verschärfter Bürokratie in den Krankenhäusern führen. Die DKG bekräftigt zudem die Forderung nach einem Ganzhaus-Ansatz, der im jetzigen im Referentenentwurf fehlt. Der von der DKG geforderte Ganzhaus-Ansatz bedeutet, dass alle Krankenhäuser, die eine Personalausstattung von mindestens 80 Prozent des Niveaus der PPR 2.0 bereits erfüllen, von den Pflegepersonaluntergrenzen freigestellt werden. „Wir brauchen mit der Einführung dieses neuen Instruments auch eine Reduzierung von Bürokratie und Überregulierung“, betont die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
„Nach mehr als zwei Jahren Pandemie, in denen wir alle erfahren haben, dass unser Gesundheitssystem mit seinen Beschäftigten steht und fällt, ist die Einführung einer transparenten und am Patienten orientierten Pflegepersonalbedarfsbemessung überfällig. Die PPR 2.0 bzw. angelehnte Regelungen werden jedoch nur auf Akzeptanz stoßen, wenn die Beschäftigten nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden. Schwierig ist auch, dass der Ganzhaus-Ansatz nicht klar hervorgeht. So wird den Krankenhäusern Flexibilität genommen, zielgenau auf den Patientenbedarf reagieren zu können. Bei der konkreten Umsetzung wird es daher noch einige Korrekturen mit Augenmaß geben müssen“, erklärt Neumeyer.
Darüber hinaus sieht die DKG weiteren Regelbedarf. Die gemeinsame Forderung des Deutschen Pflegerats, ver.di und der DKG nach der langfristigen Refinanzierung der Personalaufwände, welche die PPR 2.0. als bedarfsnotwendig ausweist, ist im bisherigen Entwurf nicht enthalten. Um die Pflegenden im Krankenhaus zu entlasten und auch fachlich anspruchsvolle Tätigkeiten im stationären Kontext zu erfüllen, sind zahlreiche medizinische Professionen im Team vor Ort am Patienten tätig. Dieser Qualifikationsmix ist gelebte interprofessionelle Praxis. Dies betrifft zum Beispiel Hebammen auf geburtshilflichen Stationen. Bislang wurden zu unserem Bedauern keine näheren Angaben zum vorgesehenen Qualifikationsmix getroffen. Ein entsprechendes Nachjustieren ist im Sinne der täglichen, qualitätsvollen Praxis und muss mitgedacht werden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.