Ansprache des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer
Die Sächsische Staatsregierung hat ihre neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Vom 2. bis zum 30. November gelten in Sachsen neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
+++ Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen in der eigenen Wohnung sind nur noch mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstandes oder mit insgesamt fünf Personen erlaubt.
+++ Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal zehn Personen gestattet.
+++ Bei Kontakten im öffentlichen Raum wird empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.Gastronomiebetriebe sowie Bars und Kneipen dürfen Speisen und Getränken nur zur Lieferung oder Abholung anbieten.
+++ Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Bäder und Saunen bleiben geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/