Neben der Pflegepersonalbemessung ein Sammelwerk gesetzgeberischer Schnellschüsse
DKG zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Mit dem Krankenhauspflegentlassungsgesetz will die Bundesregierung durch die Einführung eines Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrumentes die Pflege im Krankenhaus stärken. Nach einer ganzen Reihe von Anpassungen, wie sie auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gefordert wurden, kann in den kommenden Jahren eine positive Entwicklung in der Pflege eingeleitet werden. Dennoch bleiben zentrale Kritikpunkte. So darf es keinesfalls eine Pflege nach Kassenlage geben. Pflege kann sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Das Vetorecht des Finanzministers konterkariert die Zielsetzung und das politische Versprechen, dass mit den Pflegebudgets verbunden war, nämlich die vollständige Refinanzierung der Pflege am Bett. „Keine Bundesregierung wird es sich zukünftig leisten können einen objektiv gemessenen Personalbedarf in der Pflege zu ignorieren“, erklärt Dr. Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der DKG.
Ausdrücklich positiv bewertet die DKG die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, den Pflegeentgeltwert ab dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro anzuheben und damit eine angemessene Refinanzierung der Pflegepersonalkosten für die Krankenhäuser bereitzustellen, die noch kein vereinbartes Pflegebudget haben. „Die Kliniken mussten bisher Pflegepersonalkosten in Milliardenhöhe vorfinanzieren, das wird nun endlich sachgerecht korrigiert“, betont Dr. Gaß zu dieser Änderung im Gesetz.
Hektisch wird in dem Gesetz nun versucht, Einzelaspekte des Koalitionsvertrages umzusetzen, die vernünftigerweise im großen Finanzierungsreformvorhaben integriert sein sollten. „Die Einführung von Hybrid-DRGs und tagesklinischer Behandlung sind echte Paradigmenwechsel. Es bleibt abzuwarten, ob diese Reformstücke am Ende zum großen Ganzen passen was aus der Regierungskommission angekündigt wurde“, erklärt Gaß.
Die Stärkung von Pädiatrie und Geburtshilfe ist auf jeden Fall richtig. Problematisch ist aber, dass die vorgesehenen 400 Millionen Euro, die die Krankenhäuser zusätzlich bekommen sollen, den Kliniken an anderer Stelle schon längst weggenommen wurden. „Wir bezahlen also diese Verbesserung selber, denn 425 Millionen Euro hat uns das BMG per Rechtsverordnung über den DRG-Katalog gestrichen“, so Gaß.
Im Gesetz versteckt sich nicht zuletzt eine extreme Belastung für die Krankenhäuser. Scheinbar geht es nur um eine technische Veränderung, wenn im Krankenhausentgeltgesetz eine mögliche Berücksichtigung von Leistungsrückgang im Landesbasisfallwert aufgehoben wird. Aber hinter dieser scheinbar harmlosen Veränderung steckt eine immense, finanzielle Wucht für die Kliniken. „Gerade jetzt wo die Krankenhäuser mit sinkenden Erlösen und extrem steigenden Kosten zu kämpfen haben, streicht der Bundesgesundheitsminister die letzte Möglichkeit, die verbleibenden Fixkosten bei deutlichem Leistungsrückgang über den Landesbasisfallwert zu refinanzieren. Sehenden Auges werden hier Krankenhäuser in wirtschaftliche Nöte geschickt. Mit dieser faktischen Budgetkürzung wird die Versorgungssicherheit der Bevölkerung weiter gefährdet. Am Ende muss die Politik dann wieder mit Hilfspaketen, oder vielleicht sogar Insolvenzgeldern einspringen“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.