Krankenhausversorgung 2030 – das AKG-Stufenmodell – KGS

Krankenhausversorgung 2030 – das AKG-Stufenmodell

Krankenhausversorgung 2030 – das AKG-Stufenmodell

Struktur- und Refinanzierungsreform gemeinsam denken

Auflösung der Pattsituation zwischen Bundes- und Landeszuständigkeit

Experten bestätigen das Konzept

Auch wenn der bisherige Bundestagswahlkampf weitgehend ohne Sachthemen ausgekommen ist, rückt das Gesundheitswesen mit zunehmenden Inzidenzwerten wieder verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dabei weiß jeder Wahlkämpfer, dass Gesundheitspolitik keinen schnellen Erfolg ermöglicht. Die Zusammenhänge sind komplex, die Anpassungsprozesse langwierig und die Rechtslage ein kompliziertes Geflecht aus Bundes- und Landeskompetenzen.

Aus diesem Grund hat sich die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) das Ziel gesetzt, die gesundheitspolitischen Zusammenhänge transparent und einfach zu vermitteln. Auf diese Weise wollen die kommunalen Großkrankenhäuser die öffentliche Debatte zur Zukunft der Krankenhäuser für jeden zugänglich machen. Mit dem AKG-Stufenmodell präsentieren sie nun ihre Vorstellung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft in einem einfachen Erklärvideo unter: https://www.akg-kliniken.de/mediathek/

Durch eine klare Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern sollen die bestehenden Strukturen optimal genutzt und die Qualität der Versorgung verbessert werden. „Uns geht es nicht um die Frage wie viele Krankenhäuser wir benötigen“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG-Klinken: „Entscheidend ist, welche Versorgungsrolle das einzelne Krankenhaus einnimmt.“ Dafür fordern die AKG-Kliniken bundeseinheitliche Anforderungen an die jeweilige Versorgungsstufe. Sie schlagen eine Differenzierung der Krankenhäuser nach drei Stufen vor, die sich anhand der Fachabteilungsanzahl und der Rolle in der Notfallversorgung unterschieden werden.

„Ein bundesweit einheitliches Versorgungsversprechen braucht auch bundesweit einheitliche Anforderungen an die Krankenhäuser“, weist Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken die Verantwortung für diese Ausdifferenzierung dem Bundesgesetzgeber zu, nicht ohne diesen gleichzeitig in die Pflicht zu nehmen: „Natürlich setzt dies auch voraus, dass die unterschiedlichen Versorgungsaufträge auskömmlich finanziert werden“. Durch eine fallunabhängige Strukturfinanzierung soll nach Vorstellungen der AKG-Kliniken der bestehende Anreiz, immer mehr Patientinnen und Patienten behandeln zu müssen, reduziert werden. Dies wird nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund- und Ländern möglich sein.

Ausgewiesene Experten der Krankenhauslandschaft befürworten das vorgeschlagene Modell der AKG-Kliniken. So kommentiert Professor Dr. Boris Augurzky, zuletzt auch Mitglied im Expert_innenbeirat des Gesundheitsministeriums zur Überprüfung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser, das AKG-Stufenmodell wie folgt:

„In den nächsten zehn Jahren wird es mehr denn je um die Frage gehen, wie Patientinnen und Patienten optimal und gleichzeitig effizient versorgt werden können. Die Vision der AKG geht auf diese Herausforderungen ein und gibt zielführende Antworten. Das Stufenmodell zeigt, welche Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode nötig sind“.

Die AKG-Vision und eine detaillierte Einschätzung des Experten sind unter www.akg-kliniken.de/das-akg-stufenmodell/ abrufbar.

Quelle: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.

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