Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen – KGS

Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen

Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen

Neu: Ab 24. Oktober 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung vom 21. September 2020. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung deszweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht.

Amtliche Bekanntmachungen (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen, Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas)

Pressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 22.10.2020

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Quelle: Sächsische Staatsregierung

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