Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen
Neu: Ab 24. Oktober 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung vom 21. September 2020. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung deszweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht.
Amtliche Bekanntmachungen (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen, Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas)
Pressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 22.10.2020
Quelle: Sächsische Staatsregierung