MTA-Reformgesetz – KGS

MTA-Reformgesetz

MTA-Reformgesetz

Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin

Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz).

Der Gesetzentwurf ist ein erster und wichtiger Baustein der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) werden reformiert und gestärkt. In der Corona-Krise ist die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation besonders deutlich geworden.

Zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Berufe in der medizinischen Technologie tragen der verbindlich vorgesehene Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, bei.

Das MTA-Reformgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2021 abgeschlossen werden und das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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