Staatliches Handeln verfassungsrechtlich dringend geboten
Ein Abwarten auf eine kalte Strukturbereinigung verletzt die Berufsfreiheit beziehungsweise Unternehmerfreiheit von freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Krankenhausträgern. Staatliches Handeln ist verfassungsrechtlich dringend geboten, um eine Krankenhaus-Insolvenzwelle zu verhindern. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausvergütungsregulierung von Professor Huster, von der Ruhr Universität Bochum im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die brisante wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und die hohe Insolvenzgefahr sind nach Auffassung des Gutachtens belegt. Ursachen für die...