Coronavirus-Einreiseverordnung – KGS

Tag - Coronavirus-Einreiseverordnung

Neue Einreiseverordnung des Bundes gilt unmittelbar auch in Sachsen – Aufhebung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in Zuständigkeit der Bundesländer lagen. Diese Verordnung des Bundes gilt unmittelbar bereits jetzt abschließend auch in Sachsen. Daher wird die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung aufgehoben. Formal wird dies kommende Woche vollzogen. Fortan greifen damit neben den Ausnahmeregelungen für Genesene und Personen mit vollständigem Impfschutz weitere Lockerungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Diese umfassen u....

Kabinett beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Verordnung tritt morgen, am 14. Januar in Kraft. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit