Die Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 in Sachsen waren unwirksam
Mit einem heute veröffentlichten Normenkontrollurteil vom 16. April 2021 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht § 2 der ersten im Freistaat Sachsen in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 (SächsCoronaSchVO) für unwirksam erklärt. Diese Vorschrift galt im Zeitraum vom 1. bis 20. April 2020. Mit ihr wurde damals das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt und 15 triftige Gründe einzeln aufgeführt, die zum Verlassen der Unterkunft berechtigten. Unter anderem...