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Kabinett beschließt „Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten“

Die Daten aus den Krebsregistern der Länder werden zusammengeführt und damit noch nützlicher für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Das ist das Ziel eines „Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten“, dessen Entwurf das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz wird erweitert. Daten auch zur Therapie und zum Verlauf von...