Verbandsorganisation/Vorstand
Vorstand: Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung unter Berücksichtigung der Trägerpluralität für vier Jahre gewählt werden. Der Vorstand trägt Sorge dafür, dass die Arbeit der Krankenhausgesellschaft Sachsen den Satzungsbestimmungen und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung entspricht. Der Vorsitzende ...