DKG begrüßt verfassungsrechtliche Klärung zur Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Krankenhausplanung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der von den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde eine wichtige Gelegenheit, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, in welchem Umfang Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und bundesrechtliche Vorgaben die Krankenhausplanung der Länder beeinflussen oder beschränken dürfen. „Gerade vor der anstehenden Krankenhausreform ist es richtig und wichtig, höchstrichterlich Grenzen festzulegen oder klar zu benennen, um die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung zu sichern“,...