Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern
Gesetz zur Landarztquote wird in den Landtag eingebracht Die Sächsische Staatsregierung bringt das Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen in den Landtag ein. Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer sog. Landarztquote. Mit dieser soll künftig im Freistaat Sachsen ein Sonderkontingent von jährlich bis zu 50 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt werden. Die Vergabe der Plätze ist...