DKG und PKV formulieren gemeinsame Rechtsauffassung
Wahlleistungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn diese im Rahmen der Leistungen nach spezieller sektorengleicher Vergütung, den sogenannten Hybrid-DRG, erbracht werden. Zu diesem Ergebnis kommen der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer gemeinsamen Rechtsauffassung zur Leistungsfähigkeit von nach 115f SGB V abgerechneten Leistungen. Das bedeutet, dass Krankenhäuser mit Patientinnen und Patienten Verträge über Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen abschließen können, auch wenn die Leistung schlussendlich nicht stationär...