Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig vom 6. April 2021 voraussichtlich als rechtswidrig
Allgemeinverfügung über die Einführung von Ausgangsbeschränkungen und eines Alkoholverbotes der Stadt Leipzig vom 6. April 2021 voraussichtlich rechtswidrig, soweit die Einführung von Ausgangsbeschränkungen angeordnet wird Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat heute in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig vom 6. April 2021 voraussichtlich als rechtswidrig einzustufen ist, soweit die Einführung von Ausgangsbeschränkungen angeordnet wird. Die getroffene Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gilt...