Sozialministerium warnt vor dem Einsatz ungeeigneter Atemschutzmasken
Die von der Staatsregierung eingesetzte Task Force Beschaffung hat bei Qualitätsprüfungen festgestellt, dass zwei verschiedene Chargen von Atemschutzmasken die normativen Anforderungen an die Standards KN95 oder FFP2 nicht erfüllen. Diese sind vom Bund geliefert worden. Konkret betroffen sind: die Charge (»LOT NO.«) 202004002 des Herstellers Freshing Air Technology Development Co. Ltd., deren Umverpackung außer mit der Chargenbezeichnung auch mit einer Angabe des Herstellungsdatums »DOM 2020-04-10« versehen ist, sowieeine Charge (»LOT No.«)...