120 Jahre Rechtsmedizin an der Universität Leipzig
Das Königlich-Sächsische-Kultusministerium fasste am 5. Mai 1900 den Beschluss, an der Universität Leipzig ein selbständiges gerichtsmedizinisches Institut zu errichten. Richard Kockel, Extraordinarius für Gerichtliche Medizin, hatte Sachsens Regierende von dieser Notwendigkeit überzeugt. Fünf Jahre später war es dann soweit und das Institut für Gerichtliche Medizin konnte eröffnet werden. In wenigen Tagen jährt sich der Gründungstag des Instituts zum 120. Mal. Wegbereitend waren zuvor die Forderungen führender Ärzte, wie Gottfried Welsch und...