Testpflicht – KGS

Tag - Testpflicht

Ab 1. Juli gilt: Testpflicht nur noch einmal pro Woche für Schul- und Kitabesuch

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 10 gilt für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine einmal wöchentliche Testpflicht. Diese Reglung gilt ab dem übernächsten Tag, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert erreicht oder unterschreitet. Oberhalb der 10er Inzidenz bleibt es bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche. Das sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde und ab dem 1. Juli 2021...

Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich

Anpassung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung an die Vorgaben des Bundes Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021. Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:• Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der...

Keine Testpflicht bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen

Um individuelle Härten für Betroffene zu vermeiden, ist ab Samstag, 10. April 2021, für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen kein Test mehr erforderlich. Betroffen sind nur körpernahe Dienstleistungen, bei denen die gesamte Dienstleistung am Körper erfolgt, z.B. Physiotherapie, Massage oder Fußpflege. Dienstleistungen, die nur mit einer kurzzeitigen Annäherung an den Kunden verbunden sind, z.B. von Optikern, Maßschneidern oder Orthopädietechnikern, sind keine körpernahen Dienstleistungen im Sinne der Verordnung.Medizinisch notwendig sind...

Ab 23. Januar 2021: Allgemeinverfügung – Ausnahmeregelung Testpflicht für Grenzgänger bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten

Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit in Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Ab dem 24. Januar 2021 wird die gesamte Tschechische Republik seitens der Bundesrepublik Deutschland als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit...

Testpflicht für Grenzpendler ab 18. Januar 2021

Freistaat beteiligt sich an Kosten für Antigen-Schnelltests Um die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus zu schützen, führt der Freistaat Sachsen eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete ein. Die Regelung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält die Verpflichtung für diese Personengruppe, sich einmal wöchentlich einer Testung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 zu unterziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einpendler nach...