Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich
Anpassung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung an die Vorgaben des Bundes Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt zur Erfüllung von Testpflichten keine Selbsttests mit Selbstauskunft als Nachweis mehr zu. Das Kabinett hat daher eine Klarstellung in der noch bis 30. Mai 2021 geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 22. Mai 2021. Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:• Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der...