Arbeitsschutzbehörde überprüft Angebot von Homeoffice
Arbeitsminister Dulig: »Bedeutung des Arbeitsschutzes muss auch nach Pandemie im Bewusstsein der Menschen bleiben« Am 27. Januar 2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird geregelt, dass: • betriebsbedingte Zusammenkünfte wie Besprechungen auf das absolute betriebsnotwendige Maß zu beschränken und für notwendig Zusammenkünfte alternative Schutzmaßnahmen erforderlich sind, • die Arbeitgeber verpflichtet sind, bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen...