Novellierung der Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) geht in die nächste Runde
Der Referentenentwurf zur Novellierung des SächsKHG wurde am 08. März 2022 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eingebracht und durch das sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben. Das SMS hat für schriftliche Stellungnahmen eine Frist bis Montag, 25. April 2022, gesetzt. Die KGS wird ihre bisherige Stellungnahme überarbeiten und gegenüber dem SMS zum vorliegenden RefE Stellung nehmen. Folgendes weitere Verfahren ist vorgesehen. Nach Abschluss und Auswertung der...