Impfangebot für weitere Menschen in Sachsen – Öffnung der gesamten Priorisierungsstufe 3
In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine ab dem Folgetag in den Impfzentren gebucht werden. Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von...