DKG zur Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken
Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Mit ihr hat das Bundesministerium für Gesundheit den Rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt. „Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der Regelversorgung kompensiert werden. Zentral ist, dass damit die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken per Rechtsverordnung gewährleistet...