Keine Testpflicht bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen
Um individuelle Härten für Betroffene zu vermeiden, ist ab Samstag, 10. April 2021, für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen kein Test mehr erforderlich. Betroffen sind nur körpernahe Dienstleistungen, bei denen die gesamte Dienstleistung am Körper erfolgt, z.B. Physiotherapie, Massage oder Fußpflege. Dienstleistungen, die nur mit einer kurzzeitigen Annäherung an den Kunden verbunden sind, z.B. von Optikern, Maßschneidern oder Orthopädietechnikern, sind keine körpernahen Dienstleistungen im Sinne der Verordnung.Medizinisch notwendig sind...