Unser Ziel ist eine 100-Prozent-Impfquote in den Krankenhäusern
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Impfprävention ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht amtlich. Zum 15. März 2022 müssen ausnahmslos alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und vielen weiteren Gesundheitseinrichtungen ihren vollständigen Impfnachweis erbracht haben, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Bei Beschäftigten ohne Impfnachweis werden das zuständige Gesundheitsamt zunächst ein Betretungsverbot für die betreffende Einrichtung verhängen und die Arbeitgeber eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung veranlassen müssen. In letzter Konsequenz sind, sofern der Impfnachweis auch...