Coronavirus-Schutzimpfung: Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden
Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung wird am Dienstag (9. März) ihre Tätigkeit aufnehmen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium...