Eilantrag gegen Testpflicht für Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kundenkontakt erfolglos
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat es in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) abgelehnt, die Testpflicht nach § 3a Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in der seit dem 8. März 2021 geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach § 3a Abs. 2 Satz 1 SächsCoronaSchVO sind alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt seit dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion...