Coronavirus-Impfverordnung – KGS

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Priorisierung in Arztpraxen ab 24. Mai aufgehoben

Ministerin Köpping: »Niedergelassene Ärzte wissen, wer bevorzugt geimpft werden sollte« Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Sachsen können ab Montag, 24. Mai 2021, mit allen zugelassenen Impfstoffen ohne vorgegebene Priorisierung impfen. Damit können die Mediziner ohne Bindung an die Coronavirus-Impfverordnung frei entscheiden, welche Patienten sie zuerst impfen. Dies hat das Sozialministerium nach Beratungen mit der Sächsischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) entschieden. Für die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson &...