Sachsen eröffnet Impfmöglichkeit für Angehörige der nächsten Priorisierungsstufe
Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort (25. Februar 2021) werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den Impfstoff AstraZeneca). Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff...