Sachsen – Grenzgänger müssen weiterhin Tests vorlegen
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung: Grenzgänger müssen weiterhin Tests vorlegen, um der Quarantänepflicht zu entgehen Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat es in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) abgelehnt, § 3 Abs. 2 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (SächsCoronaQuarVO) in ihrer derzeit gültigen Fassung vorläufig teilweise außer Vollzug zu setzen. Wer aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreist und sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist gemäß §...