Die Satzung der Krankenhausgesellschaft Sachsen sieht zur Beratung von Krankenhausfragen und zur Unterstützung des Vorstandes die Bildung von Fachausschüssen unter Berücksichtigung der Trägerpluralität vor. Der Vorsitzende sowie die Mitglieder des jeweiligen Fachausschusses werden vom Vorstand für die Dauer von 4 Jahren berufen. Über das Ergebnis der Fachausschussberatungen berichten die Vorsitzenden der Fachausschüsse dem Vorstand.
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Lenia Reinhardt
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