Die Krankenhausgesellschaft Sachsen vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen sächsischen Krankenhäuser gegenüber staatlichen und anderen Institutionen:
- Stellungnahmen bei Anhörungen und beabsichtigten Gesetzänderungen auf Landes- und Bundesebene
- Abschluß von Empfehlungen und Mustervereinbarungen
- Gedankenaustausch mit den Beteiligten im Gesundheitswesen zu allen krankenhausrelevanten gesundheits- und sozialpolitischen, sowie betriebswirtschaftlichen Problemstellungen.