Sinnlose tägliche Massentests würden Krankenhäuser massiv belasten – KGS

Sinnlose tägliche Massentests würden Krankenhäuser massiv belasten

Sinnlose tägliche Massentests würden Krankenhäuser massiv belasten

DKG zur Änderung des IfSG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge zum Infektionsschutzgesetz scharf. Insbesondere die verschärften Testverpflichtungen in Krankenhäusern sind in der Praxis nicht umsetzbar. Alle, die im Krankenhaus tätig sind, sämtliche Beschäftigte, externe Dienstleister bis hin zum Postboten sollen künftig täglich einen negativen Test vorlegen müssen, um ihrer Arbeit nachzugehen.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden. Auch vollständig Geimpfte und Genesene sollen künftig dieser täglichen Testpflicht unterliegen. Bei einer Impfquote von rund 95 Prozent unter den medizinischen und pflegerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeutet das einen Mehraufwand, der für die Krankenhäuser nicht mehr zu stemmen ist. Der bisherige Infektionsschutz in den Kliniken funktioniert hervorragend. Krankenhäuser sind kein Ort an dem sich Patienten oder Beschäftigte anstecken. Es gibt absolut keinen Anlass für eine derartige Verschärfung. Für ambulante Pflegedienste sieht das Gesetz die Möglichkeit zur Selbsttestung zuhause vor, für Krankenhaus-Beschäftigte leider nicht. In großen Kliniken müssten so bei jedem Schichtwechsel hunderte Personen auf einen Test überprüft werden – das alles unter den Bedingungen einer ohnehin ausufernden Bürokratie und chronischem Personalmangel. Neben den nicht umsetzbaren Regeln lässt sich auch eine weitere Inkonsistenz im Gesetz nicht verschweigen: Unbeirrt hält der Minister an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest, obwohl nun auch Geimpfte der Testpflicht unterliegen sollen. In der Logik der Impfpflicht ergibt das keinen Sinn, sie muss sofort ausgesetzt werden. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, die nicht mehr tragbaren Verschärfungen bei der Testpflicht zurückzunehmen und auf den Boden der Wirklichkeit zurückzukehren.

Dass auch die vorliegenden Änderungsanträge wieder an der Realität in den Krankenhäusern vorbeigehen, mag auch an der Art und Weise liegen, wie Gesetze der Gesundheitspolitik seit einiger Zeit vorgelegt werden. Leider setzt die Politik erneut auf unausgegorene Schnellschüsse. Auch diesmal war wieder keine Zeit, dass sich Fachverbände mit ihrer Expertise äußern. Wir wünschen uns hier im Sinne guter und funktionierender Gesetzgebung einen anderen Stil.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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