Neue Versorgungsformen: Übersicht der neu geförderten Projekte ist online – KGS

Neue Versorgungsformen: Übersicht der neu geförderten Projekte ist online

Neue Versorgungsformen: Übersicht der neu geförderten Projekte ist online

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Übersichtsliste jener 28 Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen veröffentlicht, die letztmalig im Rahmen des alten einstufigen Antragsverfahrens eine Förderung erhalten. Alle Antragsteller der am 18. Dezember 2020 ausgewählten Projekte akzeptierten zuvor die Förderbedingungen.

Der Innovationsausschuss hatte auf seine Förderbekanntmachung vom Dezember 2019 insgesamt 73 Anträge erhalten, von denen nun 28 Projekte gefördert werden. Bei der Bewertung der Anträge bezog der Innovationsausschuss die Empfehlungen der Mitglieder des Expertenpools (ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis) ein.

Positive Förderentscheidungen gibt es für 7 Projektanträge aus dem themenoffenen Bereich sowie für 21 Projektanträge aus dem themenspezifischen Bereich, die sich auf folgende Themenfelder verteilen:

  • Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft: 3
  • innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen: 1
  • digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung: 15
  • innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung: 2

Die Projektbeschreibungen in der Übersichtsliste werden in Kürze auch in der filterbaren Projektdatenbank Neue Versorgungsformen zur Verfügung stehen.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

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